Der Energieausweis: alle Neuerungen für 2014

Mandy Markwordt – homify Mandy Markwordt – homify
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Energieeffizientes Bauen und Leben gewinnen immer mehr an Bedeutung. Um die Aufmerksamkeit dafür zu erhöhen, wurde bereits im vergangenen Jahr die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009 angepasst. Das Ziel ist es, den Anreiz für energieeffizientes Bauen zu erhöhen und damit zum Klimaschutz beizutragen. Eine wichtige Neuerung betrifft den Energieausweis: Ab dem 1. Mai 2014 muss das Dokument zukünftigen Mietern oder Käufern schon bei der Besichtigung vorgezeigt werden.

Ein Energieausweis ist an sich nichts Neues. Bereits seit 2009 ist er beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes erforderlich. Nun muss der Ausweis allerdings schon bei einer Wohnungbesichtigung dem potentiellen Käufer oder Mieter vorgezeigt werden. Wird dies nicht eingehalten, kann sogar ein Bußgeld drohen.

Was erkenne ich auf dem Energieausweis?

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Der Ausweis soll den Kunden einen Hinweis geben, wie hoch der Energiebedarf eines bestimmten Gebäudes sein kann. Zur Verbildlichung dienen zwei Skalen: Die Energieeffizienz des Gebäudes wird – ähnlich wie bei technischen Geräten – in einer Farbskala von Grün bis Rot angegeben. Grün weist auf einen geringen Energiebedarf hin, während im roten Bereich viel Energie für Warmwasser und Heizung benötigt wird.

Eine zweite Skala dient dazu, den Immobilienmarkt transparenter zu gestalten und dem Kunden Vergleichsmöglichkeiten zu bieten: Darin wird der durchschnittliche Energieverbrauch verschiedenster Gebäudetypen wie beispielsweise einem Passivhaus oder einem unsanierten Einfamilienhaus ebenfalls in einer Farbskala angegeben.

Ist der Ausweis eine verbindliche Garantie für meinen Energieverbrauch?

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Es ist wichtig zu erwähnen, dass der angegebene Energieverbrauch aufgrund bestimmter Werte der letzten drei Jahre kalkuliert wurde. Das eigene Heizverhalten sowie Witterungsumstände können natürlich Einfluss auf unseren Energieverbrauch nehmen.

Zudem unterscheidet man – je nach Wohnsituation bzw. Haus – zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage des kalkulierten Energiebedarfs des Gebäudes berechnet (siehe Abb. links). 

Der Verbrauchsausweis dagegen basiert auf dem tatsächlich gemessenen Energieverbrauch der Bewohner (s. Abb. oben). Außerdem gilt zu beachten, dass ein Energieausweis immer für ein Gebäude und nicht die einzelnen Wohnungen gilt.

Mehr Informationen zu energiesparendem Bauen finden Sie hier.

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